AGB | Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen 10%, bei Übernachtung/Frühstück 20% des Übernachtungspreises).

5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen.

Rechte und Pflichten aus dem
Gastaufnamevertrag / Beherbergungsvertrag


1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich, schriftlich oder per E-Mail/Formular bestellt und zugesagt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen) zu leisten.